Ein Klimaschutzkonzept muss auch die anderen großen Herausforderungen mitdenken. Wir verweisen an dieser Stelle auf gesetzliche Änderungen durch die Einführung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes 2020, welches neben artenschutz-auch klimaschutzrelevante Vorgaben beinhaltet. Der Kreis ist angehalten, die Kommunen, Bürger, Industrie und Gewerbe auf die Neuerungen aufmerksam zu machen und auf eine Umsetzung der Änderungen hinzuwirken. Klimaschutzrelevante Punkte sind die Beleuchtung von Gebäuden, die Anlage von Schottergärten, u.v.m.
Biodiversitätsstärkungsgesetz:
https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/12/BiodivSt%C3%A4rkG-%C3%84nderungen.pdf
Umsetzung im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
(LLG) und im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG):
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Lw%2FKultG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true