Klimaschutz und Biodiversität gemeinsam denken

Erstellt von BUND Rhein-Neckar-Odenwald am 26.04.2021 um 16:48 Uhr
Allgemeine Anmerkung

Ein Klimaschutzkonzept muss auch die anderen großen Herausforderungen mitdenken. Wir verweisen an dieser Stelle auf gesetzliche Änderungen durch die Einführung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes 2020, welches neben artenschutz-auch klimaschutzrelevante Vorgaben beinhaltet. Der Kreis ist angehalten, die Kommunen, Bürger, Industrie und Gewerbe auf die Neuerungen aufmerksam zu machen und auf eine Umsetzung der Änderungen hinzuwirken. Klimaschutzrelevante Punkte sind die Beleuchtung von Gebäuden, die Anlage von Schottergärten, u.v.m.

Biodiversitätsstärkungsgesetz:
https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/12/BiodivSt%C3%A4rkG-%C3%84nderungen.pdf

Umsetzung im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
(LLG) und im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG):
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Lw%2FKultG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true