Antidiskriminierung und Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
Hier finden Sie die Ergebnisse des Workshops
Thema
Toleranz und gegenseitiger Respekt stellen eine zentrale Grundlage unserer Demokratie dar. Gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit im Rhein-Neckar-Kreis sammelte die Stabsstelle Integration, welche Anlauf- und Beratungsstellen es im Falle von Diskriminierung bereits gibt und welche Maßnahmen die Stabsstelle Integration zukünftig selbst ergreifen kann, um zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und um ein gutes gemeinsames Zusammenleben zu fördern.
Dokumentation
Den inhaltlichen Einstieg in das Themenfeld gestaltete Prof. Dr. Christian Majer (FH Ludwigsburg) mit einem Impulsvortrag zur rechtlichen Verankerung des Themas Diskriminierung und Ungleichbehandlung im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Anschließend setzten sich die Teilnehmenden in zwei Gruppen unter Leitung von Reinhard Mitschke und Dr. Rolf Hackenbroch (Stabsstelle Integration) mit der individuellen und der strukturellen Ebene von Diskriminierung auseinander und sammelten konkrete Maßnahmenideen für die Stabsstelle Integration.
Fotomaterial
Foto 1: Prof. Dr. Christian Majer (FH Ludwigsburg) informierte die Anwesenden über das Antidiskriminierungsrecht in der Verwaltung. Hierbei ging er nicht nur auf die rechtlichen Grundlagen im Artikel 3 des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein, sondern gab auch anschauliche Beispiele aus der Praxis.
Foto 2: In der Workshop-Phase wurde abgefragt, welche Maßnahmen sich die Teilnehmenden zukünftig wünschen und wie die Stabsstelle Integration im Themenfeld tätig werden könnte.